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Führerscheinklassen

 

 

Was darf ich mit den Klassen fahren?

Mofa
M
A1 A beschränkt A unbeschränkt
 

- max. 25 km/h bbH *

- einsitzig

 

- Verbrennungs-motor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

 

- max. 45 km/h bbH *

 

- Verbrennungs-motor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

 

- bis 125 ccm Hubraum und

 

- nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

 

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH gefahren werden.

 

Eingeschlossene Klasse: M

 

 

- bis 25 kW Motorleistung und

 

- einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

 

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

 

Eingeschlossene Klassen: A1, M

 

- über 25 kW Motorleistung

 

oder

 

- einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

 

Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M

 Wie alt muss ich mindestens sein?

 Mofa

A1

A beschränkt

A unbeschränkt

 

15

 

16 

18

18

25

 Wissenswertes

Mofa

M

A1

A beschränkt

A unbeschränkt

 

- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. 

 

- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.

 

Als Kleinkrafträder gelten auch

 

- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.

 

- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

 

 

- Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

 

Wer den "alten" Führerschein der Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen.

 

* bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

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